Live oder Virtuell?!
Dieses Mal haben Sie die Wahl!
Nurseworkshop am Mittwoch, den 18. September 2024
"Praxis Praktisch“

Wir, das Rare Diseases-Team von Sanofi, laden Sie ganz herzlich zu unserem dritten Teil von „Praxis Praktisch“ – der Fortbildungsreihe für medizinisches Fachpersonal ein.

Mit Frau Prof. Dr. med. Julia Hennermann und Frau Dr. med. Segura Schmitz von der Villa Metabolica der Uniklinik Mainz als wissenschaftliche Leiterinnen, erwartet Sie dieses Jahr ein spannender neuer Blick auf die multimodale Betreuung von Patient*innen mit lysosomalen Speichererkrankungen. Im Programm wird es neben Updates zu den Behandlungsoptionen auch die Möglichkeit für einen interaktiven Austausch mit der Psychologin Frau Sarah Haupenthal und der Ergotherapeutin Frau Katja Peters geben. Natürlich haben Sie auch wieder die Möglichkeit Ihre eigenen Themen und Fragen mit einzubringen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend über aktuelle Herausforderungen und Best Practices zu informieren und sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen.

Wir freuen uns wieder auf Sie!

Live: 16:30 – 20:00 Uhr  im InterCity Hotel Mainz, Bingerstr. 21, 5131 Mainz – oder per ZOOM

  • Programm:
    Einführung in die lysosomalen Speichererkrankungen (Frau Prof. Hennermann, 16:30 – 17:10 Uhr)
    Übersicht und aktuelle Therapieoptionen des Morbus Fabry (Frau Dr. Segura Schmitz, 17:10 – 17:30 Uhr)
    Übersicht und aktuelle Therapieoptionen des Morbus Gaucher (Frau Prof. Hennermann, 17:30 – 17:50 Uhr
    Übersicht und aktuelle Therapieoptionen des Morbus Pompe (Frau Dr. Segura Schmitz, 17:50 – 18:10 Uhr
    Multimodale Betreuung von Patient*innen mit lysosomalen Speichererkrankungen (Frau Haupenthal und Frau Peters, 18:40 – 19:20 Uhr)
    Praktische Herausforderungen und Besonderheiten der Behandlung von Patient*innen mit lysosomalen Speichererkrankungen (interaktive Diskussion, 19:20 – 20:00 Uhr)

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir bitten um eine zeitnahe Anmeldung.
Für Reisekosten kommt der Veranstalter auf.

Bei Fragen zu den Fortbildungsinhalten stehen Ihnen Frau Dr. Verena Geuting (verena.geuting@sanofi.com oder +49 173 68 97 236), Frau Katja Busson (katja.busson@sanofi.com oder +49 172 629 70 71) und Frau Doris Streicher-Denk, Sanofi Österreich, (doris.streicher-denk@sanofi.com oder +43 664 801 855 906) zur Verfügung. Bei medizinischen Anfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Johanna Seemer (johanna.seemer@sanofi.com) oder an MedInfo.de@sanofi.com.

Bei Rückfragen zur Veranstaltungsorganisation oder dem Ablauf melden Sie sich gerne bei Frau Katrin Brandt von der Agentur Die Eventstürmer GmbH (k.brandt@die-eventstuermer.de oder +49 3491 408 66 93).

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen! 

Herzliche Grüße,
Ihr Rare Diseases-Team von Sanofi

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Industriepark Höchst, Gebäude K703, 65926 Frankfurt am Main

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann melden Sie sich hier für die SANOFI News an!

 Materialnummern: MAT-DE-2402745-1.0-07/2024

Die Eventstürmer GmbH | Katrin Brandt
Büro: Schiffbauerweg 8
D – 06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: +49 3491 408 66 93
Fax: +49 3491 408 66 94
E-Mail: k.brandt@die-eventstuermer.de

Anmeldeformular:

    Treffen wir Sie virtuell oder persönlich in Mainz?


    WICHTIGE HINWEISE

    Für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung beachten Sie bitte nachfolgende SANOFI Richtlinien:

    • Ihre Teilnahme wird erst mit vollständig abgeschlossener Anmeldung gültig.
    • Für angestellte Mitarbeiter*innen einer Klinik oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung ist die Genehmigung der Verwaltung/des Dienstherren auf beigefügter Dienstherrengenehmigung zwingend erforderlich für die Gültigkeit der Anmeldung.
    • Es ist nicht möglich, Begleitpersonen mitzubringen.
    • Die Beurteilung, inwiefern die von SANOFI übernommenen Kosten von Ihnen steuerrechtlich zu berücksichtigen sind, obliegt Ihnen bzw. sollte durch Ihren Steuerberater erfolgen.
    • Die Anmeldung ist verbindlich. Bitte informieren Sie uns umgehend, falls Sie verhindert sein sollten!

    Der Teilnehmer hat seinen Dienstherrn und die Verwaltungsleitung seiner Anstellungseinrichtung über die wesentlichen Umstände der beabsichtigten Teilnahme (Umfang der Interaktion, Höhe der Kostenübernahme/-erstattung) umfassend informiert. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt und dokumentiert werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine im Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen.

    Datenschutzhinweis

    Ihre angegebenen Daten werden durch SANOFI ausschließlich zur Anmeldung und Organisation der vorgenannten Veranstaltung verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz bei SANOFI entnehmen Sie bitte den Internetseiten:
    www.datenschutz.sanofi.de
    I www.sanofi.at/de/datenschutz

    Trennungs- und Transparenzprinzip

    Die Parteien bestätigen, dass mit Teilnahmevereinbarung/Anmeldung keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte, Beschaffungsvorgänge/Preisgestaltungen des Teilnehmers und/oder seiner Anstellungskörperschaft genommen wird und auch keinerlei diesbezügliche Erwartungen bestehen.

    Als Mitglied des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) unterliegt SANOFI bzw. unterliegen die mit SANOFI verbundenen Unternehmen dessen Kodizes. Zur Umsetzung dieser Kodizes, insbesondere des FSA-Transparenzkodex (siehe auch den Info-Flyer Transparenzkodex des FSA, abrufbar unter www.fsa-pharma.de), ist SANOFI bzw. das jeweilige mit ihm verbundene Unternehmen verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation, Kategorisierung und Zuordnung der geldwerten Leistungen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Dies geschieht unter Einhaltung der relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der FSA-Transparenzkodex ist anwendbar auf die Erfassung und Offenlegung von geldwerten Leistungen, die mit verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln i.S.d. § 48 Arzneimittelgesetz im Zusammenhang stehen.

    Die Offenlegung derjenigen zu veröffentlichen Daten, die gemäß Transparenzkodex der Kategorie „Individuell“ zuzuordnen sind, erfolgt ausschließlich nur nach separat erteilter schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners. Hierzu erhält der Vertragspartner nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eine kategorisierte Aufstellung der ihm zugewendeten geldwerten Leistungen zur Prüfung. Gleichzeitig wird mit diesem Schreiben die Erteilung der schriftlichen Einwilligung zur Offenlegung durch SANOFI bzw. des mit SANOFI verbundenen Unternehmens erbeten. Sofern der Vertragspartner eine juristische Person ist, entfällt das Erfordernis der Einholung der Einwilligung in die Veröffentlichung dieser Daten.