Einladung zum 4. Follow Fabry Kolloquium (Sanofi)
From Fellowship to Leadership

Die von Sanofi durchgeführte Veranstaltung richtet sich an engagierte Ärztinnen und Ärzte, die auf dem Gebiet der lysosomalen Speichererkrankungen mit Schwerpunkt M. Fabry wissenschaftlich und in der Klinik tätig sind.

Dieses Kolloquium dient der medizinisch-wissenschaftlichen Fortbildung interessierter Nachwuchsexpertinnen und -Experten verschiedener Fachrichtungen und findet am 06. und  07. März 2025 als 2-tägige Präsenzveranstaltung in Berlin mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmern statt.

Haben Sie Interesse an lysosomalen Speicherkrankheiten (e.g. Morbus Fabry) und möchten sich klinisch und wissenschaftlich auf diesem Feld betätigen oder sind Sie bereits medizinisch-wissenschaftlich tätig und möchten Ihre Forschungsergebnisse mit Experten und anderen Teilnehmern diskutieren? Sind Sie zukünftig in der Diagnostik und Betreuung von Patienten mit seltenen Erkrankungen eingebunden?

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage weitere Informationen zu der Veranstaltung zur Verfügung. Oder melden Sie sich direkt zum 4. Follow Fabry Kolloquium an. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Ihr Medical Team von Sanofi (Rare Diseases)

Anmeldeformular:


    Kontakt
    Medical Team Sanofi:
    Dr. Manuela Bretzke I Medical Science Liaison Manager I Mobil: 0173 6895534 
    Anmeldung:
    Katrin Brandt I Die Eventstürmer GmbH I Friedeholzstr. 12 I 06886 Lutherstadt Wittenberg I Tel: 03491 404 66 93
    E-Mail: followfabry@die-eventstuermer.de
    MAT-DE-2403583(V1.0) 09/2024

    Die Inhalte dieser Veranstaltung sind produkt- und dienstleistungsneutral gestaltet.

    Der wissenschaftliche Leiter und die Referenten werden potenzielle Interessenkonflikte gegenüber den Teilnehmern offenlegen.

    WICHTIGE HINWEISE:

    Für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung beachten Sie bitte nachfolgende SANOFI Richtlinien:

    • Ihre Teilnahme wird erst mit vollständig abgeschlossener Anmeldung gültig.
    • Für angestellte Mitarbeiter*innen einer Klinik oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung ist die Genehmigung der Verwaltung/des Dienstherren auf beigefügter Dienstherrengenehmigung zwingend erforderlich für die Gültigkeit der Anmeldung.
    • Es ist nicht möglich, Begleitpersonen mitzubringen.
    • Die Beurteilung, inwiefern die von SANOFI übernommenen Kosten von Ihnen steuerrechtlich zu berücksichtigen sind, obliegt Ihnen bzw. sollte durch Ihren Steuerberater erfolgen.
    • Die Anmeldung ist verbindlich. Bitte informieren Sie uns umgehend, falls Sie verhindert sein sollten!

    Der Teilnehmer hat seinen Dienstherrn und die Verwaltungsleitung seiner Anstellungseinrichtung über die wesentlichen Umstände der beabsichtigten Teilnahme (Umfang der Interaktion, Höhe der Kostenübernahme/-erstattung) umfassend informiert. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt und dokumentiert werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine im Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen

    Datenschutzhinweis

    Ihre angegebenen Daten werden durch SANOFI ausschließlich zur Anmeldung und Organisation der vorgenannten Veranstaltung verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz bei SANOFI entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite:
    www.datenschutz.sanofi.de

    Trennungs- und Transparenzprinzip

    Die Parteien bestätigen, dass mit Teilnahmevereinbarung/Anmeldung keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte, Beschaffungsvorgänge/Preisgestaltungen des Teilnehmers und/oder seiner Anstellungskörperschaft genommen wird und auch keinerlei diesbezügliche Erwartungen bestehen.

    Als Mitglied des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) unterliegt SANOFI bzw. unterliegen die mit SANOFI verbundenen Unternehmen dessen Kodizes. Zur Umsetzung dieser Kodizes, insbesondere des FSA-Transparenzkodex (siehe auch den Info-Flyer Transparenzkodex des FSA, abrufbar unter www.fsa-pharma.de), ist SANOFI bzw. das jeweilige mit ihm verbundene Unternehmen verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation, Kategorisierung und Zuordnung der geldwerten Leistungen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Dies geschieht unter Einhaltung der relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der FSA-Transparenzkodex ist anwendbar auf die Erfassung und Offenlegung von geldwerten Leistungen, die mit verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln i.S.d. § 48 Arzneimittelgesetz im Zusammenhang stehen.

    Die Offenlegung derjenigen zu veröffentlichen Daten, die gemäß Transparenzkodex der Kategorie „Individuell“ zuzuordnen sind, erfolgt ausschließlich nur nach separat erteilter schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners. Hierzu erhält der Vertragspartner nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eine kategorisierte Aufstellung der ihm zugewendeten geldwerten Leistungen zur Prüfung. Gleichzeitig wird mit diesem Schreiben die Erteilung der schriftlichen Einwilligung zur Offenlegung durch SANOFI bzw. des mit SANOFI verbundenen Unternehmens erbeten. Sofern der Vertragspartner eine juristische Person ist, entfällt das Erfordernis der Einholung der Einwilligung in die Veröffentlichung dieser Daten.