Allgemeine Geschäftsbedingungen, Die Eventstürmer GmbH, Stand September 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Die Eventstürmer GmbH Landshut
Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Die Eventstürmer GmbH sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Allgemeine Bedingungen des Kunden / des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme unserer Leistung gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber sichert, dass auch die ihn während der Veranstaltung vertretenen Personen den Vertragsinhalt kennen.
1. Auftragserteilung
(1) Der vom Auftraggeber erteilte Auftrag, seine Änderung, seine Ergänzung sowie Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form wirksam.
(2) Im Auftrag werden mindestens die zu erbringenden Dienstleistungen, der voraussichtliche Erfüllungstermin, der gewünschte Teilnehmerkreis und ggfs. der Kostenrahmen benannt.
(3) Wir sind berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu erteilen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung unserer GmbH. Wir sind in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
2. Kostenangebot
(4) Auf Verlangen erhalten Sie ein schriftliches Kostenangebot. In diesem sind die Leistungen und Aufwendungen aufgeführt und mit dem jeweiligen Nettopreis zzgl. (national geltender) Umsatzsteuer versehen.
(5) Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder seinen Bevollmächtigten zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haften wir nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Daten und Unterlagen.
(6) Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf nachträgliches Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch seine unrichtigen Angaben, durch unverschuldete Zeitverzögerungen oder durch nicht termin- und fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht unsere Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach unseren aktuellen Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
(7) Alle Preisangaben erfolgen in Euro.
(8) Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so darf der Nettopreis bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
(9) Preisvorgaben des Kunden sind Nettobeträge ohne gesetzliche (nationale) Umsatzsteuer.
3. Anmeldung / Durchführung / Absage / Abbruch der Veranstaltung
(1) Die Eventstürmer GmbH verpflichtet sich, den vereinbarten Termin der Veranstaltungsdurchführung einzuhalten. (2) Zur Durchführung gehört auch die Einholung behördlicher Genehmigungen (GEMA, gewerberechtliche, polizeirechtliche, gesundheitsrechtliche und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen) und ggfs. die Wahrnehmung des Hausherrenrechts unter Beachtung der spezifischen Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung.
(3) Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, ist eine neue Fälligkeit der Leistung in Schriftform zu vereinbaren. Die bis zum Änderungstermin entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber.
(4) Der Rücktritt des Auftraggebers von erteiltem Auftrag muss wirksam schriftlich erfolgen. Die bis zum Eingang der Rücktrittserklärung bei uns entstandenen Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadenersatzes unsererseits ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Die Eventstürmer GmbH, Stand September 2020
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Die Eventstürmer GmbH unverzüglich über Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
(6) Regelungen für Teilnehmer an einer kostenpflichtigen Veranstaltung (Teilnahmegebühr)
a) Die Organisation der Anmeldung der Veranstaltungsteilnehmer liegt im Ermessen der Die Eventstürmer GmbH – sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart. Die Zusendung der Anmeldung bietet keinen Anspruch auf Teilnahme. Erst die Bestätigung stellt eine verbindliche Buchung dar. Vertragsbestandteile mit dem/der Teilnehmer*in sind unsere Anmeldebestätigung, ggfs. veranstaltungsspezifische Zusatzinformationen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der bezeichneten Reihenfolge. b) Sofern eine Teilnahmegebühr erhoben wird, ist diese durch den Teilnehmer in voller Höhe zu zahlen, auch wenn der Teilnehmer seine Teilnahme innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. c) Die Eventstürmer GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Teilnahmegebühr nicht bis spätestens zu der in der Rechnung festgelegten Fälligkeit eingegangen ist oder der Teilnehmer gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt oder die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Teilnehmers nicht mehr vorliegen oder uns nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. d) Die Eventstürmer GmbH ist berechtigt, aus von nicht selbst verschuldeten, wichtigen Gründen in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Durchführung der Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen oder die Dauer zu verändern. Gründe dafür könnten beispielhaft sein: die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen ist nicht gegeben, die Durchführung ist wirtschaftlich unzumutbar, höhere Gewalt. Bei einer Verlegung der Veranstaltung ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang dieser entsprechenden Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränderten Termin kostenfrei abzusagen. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht. Müssen wir eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühr.
4. Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die Eventstürmer GmbH ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen und den Teilnehmern anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen unentgeltlich zu verwenden, sofern dazu die Einwilligung der beteiligten Personen schriftlich vorliegt. (2) Bildaufnahmen jeglicher Art, insbesondere Fotografieren, Film- und Videoaufnahmen, sind innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur Personen gestattet, die hierfür von uns zugelassen sind. Das gilt auch für privat genutzte Bild- und Tondateien. Die Eventstürmer GmbH haftet nicht für Zuwiderhandlungen durch die Teilnehmer an der Veranstaltung.
5. Werbung
(1) Werbung aller Art, inkl. des Verteilens von Flyern, während der Veranstaltung und auf dem Veranstaltungsgelände bedarf der beiderseitigen vorherigen Einwilligung. (2) Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit Die Eventstürmer GmbH. (3) Das Gleiche gilt für die Verwendung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. (4) Die Eventstürmer GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung unter Beachtung der Regelungen der DSGVO aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden; sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Die Eventstürmer GmbH, Stand September 2020
6. Zahlungsbedingungen
(1) Die Vertragsparteien können die Zahlung von Abschlägen auf den vereinbarten Preis in der Höhe und Fälligkeit vertraglich vereinbaren. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
(2) Die Restzahlung ist gemäß der in der Rechnung benannten Fälligkeit – ohne Skonto oder sonstige Nachlässe – durch den Auftraggeber auf ein von uns benanntes Konto zu leisten.
(3) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
(4) Verzugszinsen und Verzugsschaden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der BR Deutschland berechnet.
(5) Eine Beanstandung der Rechnung seitens des Auftraggebers muss schriftlich und spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum uns gegenüber erfolgen (Ausschlussfrist). Die etwaige Berichtigung der Rechnung ist unsererseits innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Beanstandung fällig.
7. Schutzrechte
(10) Der Auftraggeber informiert Die Eventstürmer GmbH, wenn und in welchem Umfang, an den von ihm an uns übergebenen Daten und Unterlagen Rechte Dritter bestehen. Die Eventstürmer GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
(11) Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei den Vertragspartnern bzw. ihren Beschäftigten oder von ihr beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich beim Inhaber.
(12) Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung.
(13) Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Urheber oder von diesen entsprechend beauftragten Personen vornehmen.
(14) Der Auftraggeber ist zur Nutzung unserer Konzepte, Entwürfe usw. nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Vervielfältigungen sind nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von uns oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum, auch wenn die Nutzungsrechte vom Auftraggeber vergütet werden.
(15) Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Eventstürmer GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können.
(16) Der Auftraggeber stellt Die Eventstürmer GmbH von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort frei, kommt für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, auf und leistet, soweit verlangt, Vorauszahlungen.
8. Haftung
(1) Die Eventstürmer GmbH, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen haften nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Das gilt auch für den Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund.
(2) Die Haftung bei Verzug des Auftraggebers ist abschließend in Abschnitt III geregelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Die Eventstürmer GmbH, Stand September 2020
9. Datenschutz
(1) Die vom Auftraggeber gegenüber Die Eventstürmer GmbH gemachten Angaben sind nicht vertraulich, es sei denn, dies ist im Auftrag ausdrücklich vereinbart.
(2) Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Papierform, als elektronische Datei, CD-Rom, USB-Stick usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernehmen wir keine Haftung.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er an Die Eventstürmer GmbH sendet, auf eigene Kosten ggfs. Sicherheitskopien anzufertigen. Die Eventstürmer GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust dieser Daten.
(4) Die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen genutzten personenbezogenen Daten, gleich ob sie von einem Vertragspartner oder von Dritten stammen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils geltenden aktuellen Fassung verarbeitet.
(5) Wir bewahren die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten, beginnend ab Veranstaltungsende, auf. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.
10. Kündigung, Stornierung
(1) Der Auftrag kann nur gekündigt oder storniert werden, sofern diese Möglichkeiten vertraglich vereinbart sind.
(2) Im Falle einer Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber erhält Die Eventstürmer GmbH die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 50 Prozent des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
(1) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. (3) Ansprüche des Auftraggebers gegen uns verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag der Leistungserbringung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem Entgegenstehen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. (5) Diese AGB sind im Internet unter www.die-eventstuermer.de abrufbar. Die Eventstürmer GmbH, Schiffbauerweg 8, 06886 Luthertstadt Wittenberg, Telefon: +49 3491 408 66 93, Fax: +49 3491 408 66 94, E-Mail: k.brandt@die-eventstuermer.de.
Stand: 24.08.2020